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Damit wir ihre Zuwendung auch ordnungsgemäß als Parteispende vereinnahmen können, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem Überweisungsträger an. Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns eine Spendenbescheinigung.

Unser Spendenkonto

Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chemnitz
Kontonummer: 300 428 487
Kreditinstitut: Volksbank Chemnitz
BLZ: 870 96 214
Verwendungszweck: "Spende", Name, Adresse


Spenden und Steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.