|
Damit wir ihre Zuwendung auch ordnungsgemäß als Parteispende vereinnahmen können, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem Überweisungsträger an. Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns eine Spendenbescheinigung.
Unser Spendenkonto
Empfänger:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chemnitz
Kontonummer:
300 428 487
Kreditinstitut:
Volksbank Chemnitz
BLZ:
870 96 214
Verwendungszweck:
"Spende", Name, Adresse
Spenden und Steuern
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich
gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche
beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2
geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu
einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300
EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen
Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber
hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR
für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar.
Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von
Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von
Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar,
wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
|